Lohnbuchhaltung für kleine und mittelständische Unternehmen
in Deggendorf
Die Lohnbuchhaltung gehört unbedingt in professionelle Hände. So ersparen Sie sich jede Menge Ärger und können sich auf die wesentlichen Kernpunkte konzentrieren. Fehler in den Lohn- und Gehaltsabrechnungen sorgen für Unruhe unter den Mitarbeitern und können sich negativ auf die Arbeitsleistungen auswirken.
Die Steuerberatung Lippert bietet ihren Mandanten, die Lohn- und Gehaltsabrechnungen pünktlich und zuverlässig zu erledigen. Unsere Lohnbuchhalter informieren Sie über wichtige Änderungen rund um das Lohnsteuerrecht.
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung setzt umfangreiche Kenntnisse voraus. Was fällt in den Aufgabenbereich „Lohnbuchhaltung?
Um am Monatsende das genaue Gehalt und den genauen Lohn zu berechnen, bedarf es vieler Informationen. Jeder Mitarbeiter erhält ein Arbeitszeitkonto und ein Lohnkonto, bei dem alle Relevanten Daten des Mitarbeiters wie Steuerklasse, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Adressdaten u.v.m. hinterlegt sind. Geltende Tarifverträge und individuelle Vereinbarungen zum Lohn müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall sowie Überstunden- und Feiertagszuschläge werden ebenfalls für die einzelnen Arbeitnehmer berechnet.
Digitale Lohnbuchhaltung erleichtert den Informationsaustausch
Die DATEV-Plattform „Unternehmen online“ vereinfacht den Informationsaustausch zwischen dem Unternehmen und der Steuerkanzlei. Das Unternehmen erfasst und aktualisiert regelmäßig die Angaben zu Urlaub, Krankheitstagen, geleisteten Überstunden und über die geleisteten Arbeitszeiten der Minijobber und geringfügig Beschäftigen. Die digitale Personalakte erlaubt jederzeit den Zugriff auf wichtige Dokumente.
Unsere Lohnexperten bei der Steuerkanzlei Lippert in Deggendorf achten auf die korrekte Lohn- und Gehaltsabrechnung. Auf Wunsch beraten wir Unternehmen und Arbeitnehmer zu Lohnsteueroptimierung, zu den Möglichkeiten, steuerfreie, steuerbegünstigte oder pauschal zu versteuernden Lohnbestandteile in den Lohn aufzunehmen. Auf diese Weise können attraktive Vergütungsvereinbarungen zwischen Unternehmen und Mitarbeitern arrangiert werden. Wenn Sie mehr erfahren wollen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unserer Steuerkanzlei in Deggendorf.