Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung
für Deggendorf
Buchhaltung empfinden viele Menschen als lästig und nervig. Abhängig von der Unternehmensgröße stehen Überlegungen im Raum, die Buchhaltung in Eigenregie zu erledigen oder diese einem ausgebildeten Buchhalter oder einer Steuerkanzlei zu übertragen.
Unser grundsätzlicher Rat: Die Finanzbuchhaltung ihres Unternehmens gehört in professionelle Hände. Sie sollten Ihre Buchhaltung, einschließlich der Lohnbuchhaltung, immer einen ausgewiesenen Buchhaltungsexperten anvertrauen. Die Vorteile der Buchhaltung durch ein Steuerbüro liegen auf der Hand. Die Steuerfachangestellten in der Kanzlei und die Steuerberater nehmen regelmäßig an Schulungen und Weiterbildungen teil. Die Auswirkungen von Änderungen in Gesetzen, Verordnungen und Abläufen werden mandantenbezogen geprüft und in der täglichen Arbeit berücksichtigt.
Das Jahresergebnis am Ende eines Wirtschaftsjahres entscheidet darüber, ob das zurückliegende Jahr erfolgreich war. Steigende Umsätze sind ein gutes Zeichen, aber noch lange kein Garant, dass am Jahresende ein Unternehmensgewinn festgestellt werden kann.
Eine zeitnah geführte Finanzbuchhaltung hilft Ihnen, rechtzeitig Probleme zu erkennen und erfolgreich gegenzusteuern.
Leistungsangebot für Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
- Erstellung der gesamten Finanzbuchhaltung nach Standard- und Spezialkontenrahmen mit Steuersoftware DATEV-PRO
- Offene-Posten-Buchhaltung
- Kostenstellen-, Debitoren-, Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung
- Meldungen an die Behörde (z. B. Umsatzsteuervoranmeldung, ZM -Meldungen)
- Laufende Beratung bei Ihrer Buchhaltung
- Erstellen von Ergebnisauswertungen BWA, Summen- und Saldenlisten, graphische Mehrjahresvergleiche, Offenen-Posten-Listen und Controllingberichte usw.
- Erstellung des Jahresabschlusses auf Basis handelsrechtlicher oder steuerrechtlichen Vorschriften
- Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Erstellung der Anlagenbuchführung mit Anlagenverzeichnis
- Erstellung eines Anhangs und Mithilfe bei der Erstellung des Lageberichts unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mindestanforderungen
- Offenlegung beim Bundesanzeiger
- Laufende Lohn- und Gehaltsbuchhaltung über das System DATEV
- Verrechnung von Überstunden, Prämien und Reisekosten
- Lohnsteueranmeldungen, Meldungen an die Krankenkassen und Berufsgenossenschaft
- Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt
- Beratung bei geringfügiger Beschäftigung (Praktikum, Minijob)
- Beratung in Fragen der Lohnsteuer und Sozialversicherung
- Unterstützung bei Prüfungen von Lohnsteuer und Sozialversicherung
- Erstellung von Bescheinigungen oder Beitragsnachweisungen