Unternehmensnachfolge –
professionelle Planung ist die Erfolgsgrundlage
Die Planung der Unternehmensnachfolge ist für alle Beteiligten eine Herausforderung. Der Unternehmer setzt sich bewusst mit seinem beruflichen Ende und die Abgabe von Verantwortung an Dritte auseinander. Der Steuerberater will das in ihn gesetzte Vertrauen bestätigen, Ihnen optimale Lösungsvorschläge unterbreiten und sie beim Finden eines geeigneten Unternehmensnachfolgers unterstützen.
Ausreichend Zeit und sorgfältige Planung sind die wichtigen Erfolgsfaktoren für eine gelungene Unternehmensnachfolge.
Bedenken Sie bitte, dass die Frage der Unternehmensnachfolge sie auch völlig unerwartet betreffen kann, nämlich wenn der bisherige Inhaber unerwartet schwer erkrankt und in der Folge sehr lange oder für immer ausfällt. Der andere Extremfall ist der plötzliche Tod des Firmeninhabers. Die Steuerkanzlei Lippert empfiehlt Ihnen, rechtzeitig für die Wechselfälle des Lebens Vorsorge zu treffen und ein Unternehmertestament aufzusetzen. Der Steuerberater unterstützt Sie mit seinem Wissen und seiner Erfahrung.
Erfahrungsgemäß wünscht sich der Unternehmer die Fortführung des Betriebes durch nahe Familienangehörige. Es ist nicht einmal so selten, dass die eigenen Kinder andere berufliche Wege gehen wollen und das elterliche Angebot der Unternehmensnachfolge ausschlagen. So muss ein Unternehmensnachfolger im oder außerhalb des Unternehmens gefunden werden. Auch der Unternehmensverkauf ist überlegenswert.
Oft müssen Änderungen und Anpassungen vorgenommen werden, um eine optimale Unternehmensnachfolge aus Sicht der Familie, des Unternehmens der möglichen Steuerlast und des zukünftigen Unternehmensinhabers zu organisieren.
Die Unternehmensnachfolge wird allgemein in vier Phasen dargestellt:
- Vorphase
- Überlegungsphase
- Durchführungsphase
- Phase nach der Unternehmensübergabe
Für die Unternehmensübergabe gibt es unterschiedliche Szenarien:
- Vererben/ Schenken – vorzugsweise bei Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie
- Vorweggenommene Erbfolge
- Verpachtung
- Verkauf auf Grundlage von Einmalzahlung, Ratenzahlung oder Rentenzahlung
Im Vorfeld der Planung der Unternehmensnachfolge bzw. im Zuge der Unternehmensnachfolge sind folgende Aufgaben zu bearbeiten:
- Unternehmensbewertung- Grundlage für die Erhebung von Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Verhandlungsgrundlage für Verkaufsverhandlungen
- Immobilienbewertung
- Aktueller Stand der Altersvorsorge und der Vermögenslage
- Prüfen vorhandener Erbverträge, Testamente, Eheverträge hinsichtlich der geplanten Unternehmensnachfolge
- Anpassung der Rechtsform des Unternehmens und der Gesellschaftsverträge an die geplante Unternehmensnachfolge
Unser Leistungsangebot im Unternehmensnachfolge umfasst:
- Erstellung der Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
- Steuerliche Beurteilung von Testamenten und Erbverträgen
- Immobilienbewertung
- Unternehmensbewertung
- Planung und Begleitung der Unternehmensnachfolge
- Beratung zur Rechtsform des Unternehmens
- Beratung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen
- Steueroptimierung für Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Beratung zur vorgenommenen Erbfolge
- Unternehmertestament
- Planung der Altersvorsorge
Erbschaft- und Schenkungsteuer optimieren
Die Planung der Unternehmensnachfolge kann nicht losgelöst von Testament, Erbschaft und Erbschaftsteuer betrachtet werden. Die Praxis zeigt, dass die Gestaltung des Testamentes im rechtlichen Sinne die eine Seite der Medaille ist. Die andere Seite beinhaltet die steuerrechtliche Prüfung und Gestaltung des geplanten Testamentes, um möglichst wenig Erbschaftsteuer zahlen zu müssen. Für den Mandanten optimale Ergebnisse werden dann erzielt, wenn der Anwalt für Erbrecht mit einem versierten Steuerberater zusammenarbeitet.
Bei vorausschauender und langfristiger Planung der Vermögensnachfolge stehen verschiedene Möglichkeiten zur Minimierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer zur Verfügung. Der Faktor Zeit spielt eine wichtige Rolle. Je eher Sie sich mit dem heiklen Thema Testament, Erbschaft und Schenkung auseinandersetzen, desto besser sind die Aussichten die Erbschaft- und Schenkungsteuer gering zu halten oder gar zu vermeiden. Die Freibeträge bei der Schenkungsteuer können alle zehn Jahr neu in vollem Umfang ausgenutzt werden.
Schenkungen zu Lebzeiten reduzieren die im Erbfall zu leistende Erbschaftsteuer. Bei all den interessanten Möglichkeiten zur Optimierung, müssen die konkurrierenden Ziele einer soliden Altersvorsorge und Absicherung der Familie im Falle einer schweren Krankheit und die mögliche Fortführung des Unternehmens trotz plötzlichen Todes des Unternehmensinhabers in die Überlegungen einbezogen werden. Uns ist bewusst, dass es schwerfällt, über den eigenen Tod nachzudenken. Bedenken sie, dass Sie zu Lebzeiten alle Möglichkeiten haben, die Vermögens- und Unternehmensnachfolge in ihrem Sinne zu regeln und eventuell mit einer Testamentsvollstreckung abzusichern. Die Regelung der Erbschaftsfragen zu Lebzeiten trägt zum Familienfrieden bei, kann teure, langwierige Auseinandersetzungen um das Erbe verhindern und das zu erbende Vermögen sichern. Wir nehmen uns gern für Sie Zeit und beantworten Ihnen die Fragen zu den schwierigen Themen Unternehmensnachfolge und Erbschaftsteuer. Vereinbaren Sie bitte einen Termin in unserer Steuerkanzlei.