Minijobs – einfach und unkompliziert?
Hilfe für Unternehmen in Deggendorf und Landkreis Deggendorf
Ohne die Dokumentationspflichten sind Minijobs und geringfügige Beschäftigungen für den Arbeitgeber recht einfach zu organisieren. Oft handelt es sich um Tätigkeiten, die Ungelernte ausüben können. Schüler, Studenten und Rentner verdienen sich auf einfache Weise und mit überschaubarem Zeitbudget etwas dazu. Wird der Minijob zusätzlich zu einem Hauptberuf ausgeübt, muss das Einverständnis des Arbeitgebers eingeholt werden, für den man im Hauptberuf tätig ist. Ein Minijob neben dem Hauptjob ist sozialversicherungsfrei.
Werden mehrere Minijobs parallel bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt, so sind diese so lange nicht sozialversicherungspflichtig, solange die Verdienstgrenze von 520 Euro (Stand 2023) nicht überschritten wird.
Für Minijobber muss die tägliche Arbeitszeit zeitnah festgehalten werden – also Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit. Der Mindestlohn muss auch bei den Minijobbern eingehalten werden. Seit 2022 gilt, dass mit steigenden Mindestlöhnen auch die Verdienstgrenze von 520 Euro pro Monat (Stand 2023) entsprechend angehoben wird.
Die Minijobber und geringfügig Beschäftigten haben in weiten Teilen die gleichen Rechte wie die Vollbeschäftigten:
- Anspruch auf Mindestlohn,
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall,
- Urlaubsanspruch,
- Weihnachts- und Urlaubsgeld, wenn es vertraglich vereinbart ist (Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, …)
- Zuschläge an Sonn- und Feiertagen
- Arbeitszeugnis
- Kündigungsschutz
Wichtige Hinweise und Informationen hält die Minijob-Zentrale bereit.
(Link: https://www.minijob-zentrale.de/ )