Vermögensaufbau + Altersvorsorge =
Steuergestaltung + Steuerplanung

Jeder Unternehmer wendet viel Zeit und Kraft für den Erhalt und Weiterentwicklung seines Unternehmens auf. In jungen Jahren schenkt so mancher dem eigenen zukünftigen Ruhestand wenig Beachtung. Gerade der Faktor Zeit spielt für den Vermögensaufbau und einer soliden Altersvorsorge eine entscheidende Rolle. Verlassen Sie sich nicht darauf, Ihren Ruhestand aus dem Verkaufserlös des Unternehmens zu finanzieren, denn wenn der Verkauf scheitert oder ein zu niedriger Verkaufserlös erzielt wird, dann gerät die finanzielle Absicherung im Alter ins Wanken.

Steuergestaltung und Steueroptimierung verringern die Steuerlast und schaffen finanzielle Freiräume, die auf unterschiedliche Weise genutzt werden können.

Die Steuerberatung Lippert erarbeitet für Sie geeignete Strategien zur Steuervermeidung und Steuersenkung unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen. Dabei wird Wert auf eine ganzheitliche Beratung gelegt. Darunter verstehen wir, dass neben den Unternehmensinteressen auch die Interessen des Unternehmers und seiner Familie in die Gesamtstrategie einfließen.

Die Vermögenssicherung ist zugleich die Absicherung der Familie, um in kein finanzielles Loch zu fallen. Darüber hinaus sollte auch das Unternehmen, so gut es geht, vor Katastrophen geschützt werden, um für den Fall der Fälle gerüstet zu sein: plötzlicher Tod des Unternehmers, schwere Erkrankung und Ausfall des Unternehmers, Ehescheidung, …

Nach einem erfüllten Arbeitsleben sollen noch viele schöne Jahre im Ruhestand folgen. Im Alter rückt die Endlichkeit des Lebens immer stärker ins Bewusstsein. Denken Sie rechtzeitig an Ihre Lieben, Freunde und Vertraute. Regeln Sie rechtzeitig die Vermögensnachfolge und die Unternehmensnachfolge. Zum einen können Sie die Freude und Dankbarkeit der Bedachten selbst erleben. Zum anderen können Sie den vorhandenen Spielraum nutzen, um die gewünschten Vermögensübergaben sicherzustellen und steueroptimal zu gestalten. Die aktuelle Gesetzgebung lässt vieles zu. Die Gewinne aus der unternehmerischen Tätigkeit, aus Kapitalanlagen, aus Vermietung und Verpachtung, aus Unternehmensbeteiligungen können mit Blick auf die Ausnutzung der Steuerfreibeträge und des persönlichen Steuersatzes steuersparend auf die Familienmitglieder aufgeteilt werden.

Die aktuelle Gesetzgebung zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer bietet viele gute Möglichkeiten, der Steuer aus dem Weg zu gehen. Wenn Sie noch mehr erfahren wollen oder einen Kennenlerntermin vereinbaren möchten, dann rufen Sie einfach in unserem Steuerbüro an – Telefon: 0991 370940.