Steuerberatung und Steuererklärung
für Privatpersonen in Deggendorf

Viele Arbeitnehmer müssen keine Steuererklärung abgeben, weil die Lohnsteuer bereits einbehalten wird. Erst mit der Abgabe der Steuererklärung wird eine Berichtigung vorgenommen und zu viel einbehaltene Lohnsteuer wird dem Steuerzahler erstattet. Ob freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden soll, hängt immer vom Einzelfall ab. Hohe Werbungskosten, weite Anfahrtswege zur Arbeit, viele Dienstreisen, Haushaltshilfen und die Inanspruchnahme der Homeoffice-Pauschale können im Ergebnis zu stattlichen Steuererstattungen führen. Hinzu kommen die Sonderausgaben wie Krankenversicherungen und Beiträge für die Altersvorsorge, die sich steuermindernd auswirken.

Das Steuerbüro Lippert prüft, ob in Ihrem Fall mit einer Steuerrückzahlung zu rechnen ist und wie hoch die Steuererstattung ausfallen könnte.

Professionelle Steuerberatung ist bei vermieteten Wohneigentum, bei Kapital- und Unternehmensbeteiligungen, bei Anlagegeschäften und immobilienbesitz ratsam.

Die Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung besteht:

  • wenn Eheleute die Steuerklassen III und V haben,
  • wenn Lohnersatzleistungen höher als 410 Euro im Kalenderjahr – wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, Kurzarbeitergeld – bezogen wurden

Wenn Sie der Meinung sind, dass sie auch in zurückliegenden Jahren eine Steuererstattung hätten bekommen können, so ist das Geld nicht verloren. Personen, die nicht verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, können bis zu 4 Jahre rückwirkend noch eine freiwillige Steuererklärung abgeben. Zögern Sie nicht und fragen Sie den Steuerberater, ob eine nennenswerte Steuererstattung zu erwarten ist. Bitte vereinbaren Sie einen Termin in unserem Steuerbüro – Telefon: 0991 370940.