Immer mehr Senioren müssen Steuererklärung abgeben

Die Zahl der Senioren, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, steigt mit jedem Jahr. Gemäß dem Alterseinkünftegesetz sinkt der Rentenfreibetrag bis 2040 auf null Euro, d.h. die Renten sind dann zu 100 Prozent steuerpflichtig. Wer 2023 in Rente geht, hat dauerhaft einen Rentenfreibetrag von 17 Prozent und muss demzufolge bis zum Lebensende 83 Prozent seiner Rente versteuern. Die jährlichen Rentenanpassungen führen zu mehr Geld im Portemonnaie. Gleichzeitig werden weitere Senioren steuerpflichtig.

Immer mehr Senioren müssen sich mit dem leidlichen Thema „Einkommensteuererklärung“ auseinandersetzen. Die Finanzverwaltung ermöglicht eine vereinfachte Steuererklärung für Rentner und Pensionäre, wenn keine weiteren Einkünfte vorhanden sind. In allen anderen Fällen muss die „normale“ Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalanlagen, aus Unternehmensbeteiligungen zählen als Einkünfte und unterliegen der Steuerpflicht.

Auch Rentner haben das Recht und die Möglichkeiten, entstandene Ausgaben steuermindernd geltend zu machen. Beispielhaft werden nachfolgend wichtige steuermindernde Ausgaben aufgezählt:

Sonderausgaben

  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Beiträge zur Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung
  • Spenden
  • Unterhaltsleistungen
  • Kirchensteuer

Außergewöhnliche Belastungen:

  • Medizinische Behandlungskosten (dazu gehören auch die Fahrtkosten zur medizinischen Behandlung)
  • Ausgaben für Brillen, Hörgeräte, Zahnersatz und andere medizinische Hilfsmittel
  • Pflegekraft, deren Notwendigkeit durch ein ärztliches Attest belegt ist

Haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Haushaltshilfe
  • Gartenpflege
  • Handwerkerleistungen gegen Rechnung und Zahlung per Überweisung (Barzahlung wird nicht anerkannt)
  • Winterdienst

Unser Tipp: Sammeln sie über das Jahr alle Belege. Lassen Sie sich vom Steuerberater beraten, auf was Sie in Ihrem konkreten Fall achten sollen, um nichts unnötig an den Fiskus zu verschenken.

Apropos „Verschenken“: Wenn Sie große Vermögenswerte besitzen oder über Immobilienbesitz verfügen, berät und unterstützt Sie der Steuerberater mit steueroptimierten Möglichkeiten der Vermögensnachfolge. Aktuell gibt es hohe Freibeträge in der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer, so dass bei geschickter Gestaltung und genügend Zeit, die Steuerlast oftmals auf null reduziert werden kann. Verschenken Sie keine Zeit und holen Sie sich Rat beim Steuerberater.